Damit Sie sich wirksam an unserem Verfahren beteiligen können, machen Sie sich bitte mit allen 4 Schritten vertraut.

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Verfahren: Bitonite

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FAQ - Häufige Fragen

Dies ist individuell in jedem Rechtsschutzvertrag unterschiedlich geregelt. In den meisten Rechtsschutzverträgen sind jedoch Klauseln enthalten, wonach Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften stehen, nicht umfasst sind. Folglich müssten Sie wahrscheinlich für die Anwaltskosten eigenständig aufkommen.
Aus rein juristischer Sicht sehen wir das Recht auf unserer Seite. Fraglich ist jedoch vielmehr, ob wir Ihre Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen können. Sollten die Vermögenswerte verbraucht worden oder nicht mehr auffindbar sein, lässt sich auch ein Urteil nicht mehr vollstrecken. Insoweit können wir keine konkreten Angaben über die Erfolgschancen machen, da diese von Faktoren abhängen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen können.
Dies lässt sich nur schwer einschätzen, da unterschiedliche Institutionen involviert sind. Wir gehen davon aus, dass ein derartiges Verfahren mindestens 12 Monate, eher länger dauern wird.
Da kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Teamleiter / Werber / Upline zustande gekommen ist, und auch jener Teamleiter / Werber / Upline keine offizielle Funktion innerhalb des Unternehmens innehat, bewegen wir uns hier in einer gewissen Grauzone. Ein direkter Schadensersatzanspruch ist nach geläufiger Rechtsmeinung daher nicht durchsetzbar.
Wir werden zur gegebenen Zeit die notwendigen Unterlagen von Ihnen anfordern. Sehen Sie vorerst bitte davon ab, uns Unterlagen zuzusenden.
Wir kalkulieren derzeit nur mit den EUR 360 netto (EUR 428,40 brutto) für die Beteiligung an dem Verfahren unter dem Sammelaktenzeichen. Sollte es im Zuge des Adhäsionsantrages zu einer Rückzahlung von Geldern kommen, würde eine geringe Einigungsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen, die sich nach der Höhe des auszuzahlenden Betrages bemisst und von diesem entsprechend abgezogen wird. Sollte eine zivilrechtliche Klage erhoben werden, würden Gerichtskosten fällig werden – die jedoch bei einem Obsiegen von der Gegenseite zu tragen wären.